Personalerin arbeitet am Schreibtisch

Sachbearbeiter Bankwesen (m/w/d) / BankkaufmannNEU

  • Augsburg
  • Festanstellung
  • Vollzeit
  • Kaufmännisch

Sie möchten Ihre bankfachliche Erfahrung in einem professionellen, internationalen Umfeld einbringen? Dann bieten wir Ihnen genau die passende Gelegenheit: Für unseren Auftraggeber, ein renommiertes internationales Finanzinstitut, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuverlässige Unterstützung in der bankfachlichen Sachbearbeitung.

Freuen Sie sich auf strukturierte Abläufe, ein modernes Arbeitsumfeld und eine persönliche Betreuung durch uns als Personaldienstleister.

Das sind Ihre Tätigkeitsschwerpunkte

  • Hinterlegung von Vollmachten
  • Bearbeitung von Namensänderungen und Volljährigkeit
  • Hinterlegung von Steuerfreistellungen
  • Individuelle Bearbeitung von Nachlassvorgängen aller Art
  • Freundlicher schriftlicher und telefonischer Kundenkontakt
  • Prüfung und Bearbeitung zu allen Vorgängen zu General- und Vorsorgevollmachten sowie Mündelkonten/-depots
  • Übernahme anfallender Sonderaufgaben (z.B. innerhalb von Projekten)

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Bankkaufmann / zur Bankkauffrau oder eine vergleichbare kaufmännische Qualifikation im Finanzumfeld
  • Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeit sowie ein serviceorientiertes Auftreten im Umgang mit Kundinnen und Kunden
  • Kontaktfähigkeit im Austausch mit internen Fachbereichen, Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern

Das bieten wir

  • Attraktiver Einsatz bei einem international erfolgreichen Finanzinstitut
  • Spannende Aufgaben in der bankfachlichen Sachbearbeitung mit Verantwortung
  • Strukturierte Einarbeitung für einen sicheren Start
  • Professionelles Arbeitsumfeld mit langfristiger Perspektive
  • Leistungsgerechte Vergütung und attraktive Rahmenbedingungen

 

Auch relevant für: Bankkauffrau, Kauffrau für Versicherungen, Finanzdienstleistungskaufmann, Steuerfachangestellte.
Sämtliche Berufsbezeichnungen gelten selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechter.


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